Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Astroklima GmbH, An der Feuerwehr 2 38533 Vordorf (im Folgenden kurz “ANBIETER” genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz “Kunde” genannt, zusammen hier auch als „die Parteien“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über die Montage von und den Handel mit Lüftungs-, Klima- und Kälteanlagen sowie Wärmepumpen und Zubehör (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.
Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Leistungsbeziehungen zwischen dem ANBIETER und dem Kunden (in Zusammenhang mit dem angebotenen Leistungsgegenstand), ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit eine Wertung verbunden ist.

Leistungen
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich stets aus dem individuellen Angebot des ANBIETERS und der diesbezüglichen individuellen Vereinbarung zwischen ANBIETER und Kunde.
Das Leistungsangebot des ANBIETERS umfasst grundsätzlich insbesondere
Beratung,
Planung,
Installation sowie
Service und Wartung

im Hinblick auf Lüftungs-, Klima- und Kälteanlagen sowie Wärmepumpen und Zubehör.

Der ANBIETER ist berechtigt, sich bei der Leistungserbringung der Hilfe Dritter (insbesondere Subunternehmer) zu bedienen.
Vertragsschluss
Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines Vertrags dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, ein Angebot abzugeben.
Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem Kunden kann fernmündlich (insbesondere per Telefon), per E-Mail oder schriftlich erfolgen.

Vergütung
Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gem. Preisliste geltende Vergütung, sofern keine hiervon abweichende Vergütung individuell vereinbart wurde. Alle Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Hat der ANBIETER die Aufstellung oder Montage übernommen und ist nicht etwas anderes vereinbart, so trägt der Kunde neben der vereinbarten Vergütung alle erforderlichen Nebenkosten wie Reise- und Transportkosten.
Soweit im Einzelfall keine individuelle Vergütungsvereinbarung getroffen wird, rechnet der ANBIETER seine Leistungen gegenüber dem Kunden nach tatsächlichem Aufwand in begonnenen Arbeitsstunden („Stundensatz“) ab.
Sofern der ANBIETER dem Kunden auf Wunsch eine Kostenvoreinschätzung erteilt, so kann der ANBIETER vorab keine verbindliche Gewähr gem. § 649 Abs. 1 BGB für die Richtigkeit der Kostenvoreinschätzung übernehmen. Die Kostenvoreinschätzung gilt im Zweifel als Mindestvergütung.
Wenn nicht vertraglich im Einzelfall anderslautend geregelt, fallen Reisekosten (z.B. Spesen, Verpflegung, Beförderung) für Reisen, die der ANBIETER im Auftrag des Kunden durchführt, dem Kunden zur Last und sind von einer vereinbarten Pauschalvergütung nicht umfasst.
Der Kunde ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig und zahlbar innerhalb von 14 Tagen.
Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.

Verzug
Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den ANBIETER beginnen in jedem Fall nicht, bevor die vereinbarte Vergütung vollständig durch den Kunden beglichen wurde und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des Kunden umfassend erbracht wurden.
Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.Pflichten der Parteien zur Durchführung der vereinbarten Leistungen
Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der ANBIETER grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Der Kunde stellt sicher, dass der ANBIETER zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen Informationen verfügt, die zur Erfüllung der Leistungen durch den ANBIETER erforderlich sind. Für die Richtigkeit der dem ANBIETER durch den Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte, wird keine Gewähr übernommen; eine Prüfung der Inhalte durch den ANBIETER erfolgt nicht.

Abnahme
Sofern die vereinbarten Leistungen dem Werkvertragsrecht unterfallen, gelten diesbezüglich die nachfolgenden Regelungen dieser Ziffer.
Der ANBIETER kann vom Kunden nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich die Abnahme verlangen.
Verlangt der ANBIETER nach Fertigstellung die Abnahme der Lieferung, so hat sie der Kunde innerhalb von zwei Wochen vorzunehmen. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Zweiwochenfrist verstreichen lässt oder wenn die Lieferung – gegebenenfalls nach Abschluss einer vereinbarten Testphase – in Gebrauch genommen worden ist

Zahlungsbedingungen
Die Zahlung ist per Vorkasse oder Rechnung möglich.
Sämtliche Abrechnungsmodalitäten, insbesondere die Rechnungstellung, erfolgen auf elektronischem Weg über die vom Kunden mitgeteilte E-Mail-Adresse. Der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden. Wünscht der Kunde eine hiervon abweichende Art der Übermittlung (z.B. Post), trägt er die hierfür zusätzlich anfallenden Kosten.
Haftung auf Schadensersatz
Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden

Regelungen:
Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der ANBIETER für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom ANBIETER gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
Der ANBIETER haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzt bleibt unberührt.

Lieferbedingungen
Bei nicht vorrätigen Artikeln wird die voraussichtliche individuelle Lieferzeit dem Kunden rechtzeitig nach Beauftragung mitgeteilt.
Der ANBIETER ist, soweit dies nicht anders vereinbart und dem Kunden zumutbar ist, zu Teillieferungen und/oder Teilleistungen berechtigt. Zumutbar ist dies insbesondere, wenn die Teillieferung/-leistung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Zwecks verwendbar ist, die Lieferung/Leistung der restlichen bestellten Ware/geschuldeten Leistung sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.
Der ANBIETER kann keine Liefergarantie geben. Die Lieferung durch den ANBIETER erfolgt unter dem Vorbehalt, dass der ANBIETER selbst richtig und rechtzeitig beliefert wird und etwaige Lieferengpässe nicht selbst zu vertreten hat. In einem solchen Fall wird der ANBIETER den Kunden schnellstmöglich über den Lieferengpass informieren und mögliche bereits erfolgte Gegenleistungen des Kunden erstatten. Zudem ist der ANBIETER berechtigt, im Falle eines Lieferengpasses dem Kunden gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten.

Gefahrübergang
Die Gefahr geht bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme in den eigenen Betrieb oder, soweit vereinbart, nach erfolgreichem Probebetrieb auf den Kunden über.
Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung oder Montage, die Übernahme in den eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus vom Kunden zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der ANBIETER aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr mit Eintritt des Annahmeverzugs auf den Kunden über.

Sachmängel
Alle Teile oder Leistungen, die einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, sind nach Wahl des ANBIETERS unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen.
Ansprüche auf Nacherfüllung verjähren in 12 Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Entsprechendes gilt für Rücktritt und Minderung. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und 634a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt bei Vorsatz, bei arglistigem Verschweigen des Mangels, sowie bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie. Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gemäß § 445a BGB (Rückgriff des Verkäufers) verjähren ebenfalls in 12 Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn, vorausgesetzt der letzte Vertrag in der Lieferkette ist kein Verbrauchsgüterkauf. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.
Mängelrügen des Kunden haben unverzüglich schriftlich zu erfolgen.
Bei Mängelansprüchen dürfen Zahlungen des Kunden in einem Umfang zurückbehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nicht, wenn seine Mängelansprüche verjährt sind. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist der ANBIETER berechtigt, die ihm entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen.

Dem ANBIETER ist Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen sind insoweit ausgeschlossen, als die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Dies gilt entsprechend für Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gemäß § 445a BGB (Rückgriff des Verkäufers), vorausgesetzt der letzte Vertrag in der Lieferkette ist kein Verbrauchsgüterkauf.
Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Weitergehende oder andere als in Ziffer 12 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Ansprüche des Kunden wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.

Anschluss und Montage
Für Anschluss und Montage gelten folgende Bestimmungen:
Der Kunde hat den Installationsort auf seine Kosten rechtzeitig zu stellen und vorzubereiten sowie für das Vorhandensein der notwendigen Anschlüsse, Energie und Beleuchtung zu sorgen.
Vor Beginn der Aufstellung oder Montage müssen alle Vorarbeiten so weit fortgeschritten sein, dass die Aufstellung oder Montage vereinbarungsgemäß begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann.
Verzögern sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme durch nicht vom ANBIETER zu vertretende Umstände, so hat der Kunde in angemessenem Umfang die Kosten für Wartezeit und zusätzlich erforderliche Reisen des ANBIETERS oder des Montagepersonals zu tragen.

Eigentumsvorbehalt
Der ANBIETER behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn der ANBIETER sich nicht stets ausdrücklich hierauf beruft. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die dem ANBIETER zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird der ANBIETER auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben; dem ANBIETER steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.
Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der ANBIETER nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Leistung neben der Rücknahme auch zum Rücktritt berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch den ANBIETER liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der ANBIETER hat dies ausdrücklich erklärt.

Datenschutz, Geheimhaltung
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der ANBIETER personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Informationen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln.
Referenznennung

Der ANBIETER darf den Kunden in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos. Der ANBIETER ist zur Nennung nicht verpflichtet.

Allgemeine Bestimmungen
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist Braunschweig.
Auf alle Streitigkeiten in Verbindung mit der Nutzung der Webseite findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.

Bei Bedarf werden von den Parteien schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der Vereinbarung betrachtet.
Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten steht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.

Stand: Dezember 2021